Rechtliche Vorabinformationen

Informationen über das Verfahren zum außergerichtlichen
Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren

Unser Beschwerdemanagement:
Wir bemühen uns um die Zufriedenheit unserer Kunden. Solltest Du jedoch mit unseren Produkten oder Leistungen nicht zufrieden sein, teile uns dies bitte mit. Wir nehmen uns Deines Anliegens gerne an.

Folgende Möglichkeiten bieten wir Dir, um Deine Beschwerde an uns heranzutragen:

- Wir sind telefonisch erreichbar unter: Tel. 030/71097351.

- Du kannst Dich auch per E-Mail oder per Post an uns wenden:
- Unsere E-Mail Adresse: info@flinkhand-shop.de
- Einen Brief sende bitte an: An Flinkhandshop,
Inhaber: Claudia Deutscher, Hildburghauser Str. 249, 12207 Berlin

Wir behandeln Dein Anliegen vertraulich, umfassend, rechtlich korrekt und fair.

Bitte unterstütze uns durch Erteilung folgender Informationen:
- Deinen Namen und Vornamen
- Deine Adresse
- Deine Telefon-Nummer, wenn Du einverstanden bist, dass wir im konkreten Fall auf
diesen Kommunikationswegen mit Dir Kontakt aufnehmen
- Solltest Du nicht selbst unser Vertragspartner sein, teile uns bitte mit, für wen bzw.
in wessen Vollmacht Du Dich an uns wendest.
- Mitteilung einer Auftragsnummer und/oder Rechnungsnummer
- Dein Anliegen und/oder konkrete Beschwerde

Wir sind bemüht, Dein Anliegen bzw. Deine Beschwerde innerhalb von 7 Arbeitstagen zu Deiner Zufriedenheit abzuschließen. Sollte uns dies jedoch nicht möglich sein, so erhältst Du von uns innerhalb von 7 Arbeitstagen eine Zwischeninformation.

Weitere Rechtsbehelfsverfahren (eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Solltest Du mit uns nicht in Kontakt treten wollen, so besteht auch die Möglichkeit zum Zwecke der Überprüfung Deines Anliegens Dich beispielsweise an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle zu wenden.

Schlichtungsstellen für Verbraucherbeschwerden:
Eine Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden ist in Berlin bei dert Industrie- und Handelskammer eingerichtet. Informationen über weitere Schlichtungsstellen erhätst Du auch im Internet.

Die Schlichtungsstellen für Verbraucherbeschwerden bei den Industrie- und Handelskammern sind zuständig für Beschwerden über handwerkliche Dienstleistungen, Handwerkerpreise und Pflichtverletzungen aus einem Werk- oder Werklieferungsvertrag.

Grenzüberschreitende Verbraucherrechtsstreitigkeiten:

Für grenzüberschreitende Streitigkeiten mit einem Vertragspartner im EU-Ausland wurde die "Clearingstelle Deutschland" als bundesweite Kontakt- und Anlaufstelle eingerichtet und dem Euro-Info-Verbraucher E.V., Kinzigstraße 22, 77694 Kehl, Tel. 07851/99148-0, Fax: 07851/99148-11, http://www.euroinfo-kehl.com, angegliedert.

Die Clearingstelle berät insbesondere im Rahmen des European Extra-Judicial Network (EEJ-NET) der europäischen Kommission
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ die von einem grenzüberschreitenden Streitfall betroffenen Verbraucher, damit sie durch eine Beschwerde ein Streitschlichtungsverfahren entweder unmittelbar bei dem zuständigen außergerichtlichen Streitschlichtungsorgan oder unter Vermittlung der Clearingstelle des Herkunftslandes des Vertragspartners einleiten können.

Sie ist einerseits Bindeglied sowie Schnittstelle zu den deutschen Schlichtungsstellen und nimmt Kontakt mit diesen Stellen auf und leitet Verbraucherreklamationen aus dem Ausland, soweit dies nach Überprüfung sinnvoll erscheint, an die geeigneten Schlichtungsstellen weiter.

Die Clearingstelle arbeitet andererseits eng mit den Clearingstellen der anderen Mitgliedstaaten im Rahmen ihres Tätigkeitsbereiches zusammen und hält für Verbraucher relevante Informationen vor, erteilt Auskünfte, nimmt Übersetzungen vor, nimmt Beschwerden entgegen und leitet diese weiter etc.

Schiedsämter:
Eine außergerichtliche Streitschlichtung wird auch durch Schiedsämter angeboten. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.
Die Schiedspersonen werden von der Direktorin bzw. dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Das Schiedsamt kann mitunter auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen) angerufen werden, beispielsweise wenn es sich um Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft handelt.

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